Der Ortsvereinsvorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern (Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister, Schriftführer und Bereitschaftsarzt) sowie den Vertretern der Rotkreuzgemeinschaften (Bereitschaftsleiterin, Bereitschaftsleiter und dem Leiter des Jugendrotkreuzes). Die Zusammensetzung des Ortsvereinsvorstands ist in der Satzung geregelt.
Vorstand im Sinne des BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister.
Die Mitglieder des Vorstands üben ihr Amt ehrenamtlich aus.